Unbedingtes Angebot

Unbedingtes Angebot

Unbedingtes Angebot

Unbedingtes Angebot

Unbedingtes Angebot

Im Verlauf eines Übernahmeangebot sobald der Bewerber genügendes Annahmen von den Aktionären des Zielunternehmens empfangen hat, wird das Angebot „hinsichtlich der Annahmen“ unbedingt.

Dieses bedeutet im Wesentlichen, dass die Aktionäre des Zielunternehmens zustimmen Verkauf dem Bewerber haben.

Es kann einige Aktionäre geben, die noch ablehnen zu verkaufen. Das Niveau, auf dem ein Angebot hinsichtlich der Annahmen unbedingt wird, wird normalerweise hoch genug eingestellt, um zu erlauben, dass sie gezwungen werden, um zu verkaufen (ein zwangsweise Übernahme).

Der Bewerber kann beschließen, das Angebot zu erklären, das hinsichtlich der Annahmen unbedingt ist, bevor das ursprüngliche erforderliche Niveau von Annahmen erreicht worden ist. Sogar in diesem Fall, kann ein Angebot möglicherweise nicht unbedingt werden, bevor Annahmen genügend (zusammen mit der vorhandenen Stange des Bewerbers) sind dem Bewerber eine 50% Stange im Ziel zu geben.

Selbst nachdem ein Angebot hinsichtlich der Annahmen unbedingt geworden ist, können dort andere Bedingungen bleiben, die getroffen werden müssen. Die allgemeinsten Beispiele von diesen sind Zustimmung von den Konkurrenzreglern und Zustimmung von den Aktionären des Bewerbers.

Sobald alle Bedingungen getroffen werden, wird das Angebot „in jeder Hinsicht“ unbedingt und die Übernahme ist sicher, voranzugehen. Das Stadt-Code stellt Stichtage ein, durch die das Angebot erklärtes unbedingtes hinsichtlich der Annahmen und unbedingt in jeder Hinsicht sein muss.





Die meisten lesern von Unbedingtes Angebot klicken sie an eine anzeige.

In Verbindung stehende Seiten: Annahmen | Vorgeschriebenes Angebot | Stadt-Code | Beraten Sie sich üb Partei | Übernahmeangebot
In Verbindung stehende Kategorien: Kapitalmärkte

Haus

Alphabetischer Index: A~B C D~H I~O P~R S~Z

Kategorien